Der Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit 16. Juni 2025 bis 18. Juli 2025(einschließlich)
im Amtsgebäude des Amtes KLG Eider, Dienstgebäude Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt, Zimmer 6, während der folgenden Sprechzeiten
montags 08.00 Uhr - 14.00 Uhr
dienstags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
donnerstags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr,
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836 / 99019, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es besteht auch die Möglichkeit die Planunterlagen per Mail
unter der Mail-Adresse Hans.Maassenamt-eiderde anzufordern.
Desweiteren sind die Planunterlagen über die Homepage des Amtes KLG Eider – Wirtschaft und Verkehr – Bauen im Amtsbereich – F- und B-Pläne – Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) ( Verfahren | Gemeinde Wrohm - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (PV-Freiflächenanlage und Batteriespeicher | BOB-SH Bauleitplanung und Verfahren | Gemeinde Wrohm - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 (PV-Freiflächenanlage und Batteriespeicher | BOB-SH Bauleitplanung ) einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen einsehen und Anregungen oder Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Amtsgebäude des Amtes KLG Eider, Dienstgebäude Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt, Zimmer 6, abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die vorstehende Adresse gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de – amtliche Bekanntmachungen eingestellt.
(Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 12 am 13.06.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen)